In einer Wohnung löste ein Rauchwarnmelder aus und Passanten alarmierten daraufhin die Feuerwehr. Wir verschafften uns Zutritt zur Wohnung und kontrollierten diese. Es konnte kein Auslösegrund für den Rauchwarnmelder gefunden werden und wir konnten ohne weitere Maßnahmen wieder einrücken.











