In einer aktuell unbewohnten Ferienwohnung piepte ein Rauchwarnmelder. Da der Rauchwarnmelder bei unserem eintreffen bereits wieder aus war, verschafften wir uns in Absprache mit dem Vermieter Zugang zur Wohnung und kontrollierten diese. Da wir keinen Auslösegrund finden konnten, rückten wir nach kurzer Zeit wieder ein.


